Rechtsanwalt Alessandro Zanetti
Case Study


ANTEILSVERBUNDENE LEBENSPOLITIKEN SIND UNVERPFÄNDLICH

Der Grundsatz wurde vom Gericht von Padua in seinem Beschluss vom 2.9.2024 bekräftigt, das unter besonderer Anwendung der bereits im Kassationsgerichtshof Nr. 3785/2024 geäußerten Auffassung der von der Anwaltskanzlei im Namen eines Schuldner-Mandanten erhobenen Klage stattgab und das Vollstreckungsverfahren aussetzte, in dem eine fondsgebundene Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistungen an die Wertentwicklung eines Finanzprodukts gebunden sind, verpfändet worden war.

Das Gericht von Padua entschied, dass fondsgebundene Lebensversicherungen einen Sozialversicherungscharakter haben und nicht gemäß Artikel 1923 des Zivilgesetzbuches verpfändet werden können, wenn sie die Rückzahlung des gesamten oder eines Teils des durch die Prämie eingezahlten Kapitals unabhängig von der Marktentwicklung und somit auch im Falle negativer Renditen garantieren.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine teilweise garantierte verbundene Lebensversicherung, die für nicht vollstreckbar erklärt wurde. Ein heikles Thema, das mit Transparenz und Einfachheit behandelt wurde und zu einem Urteil von unerbittlicher Klarheit führte.

Die Kanzlei steht Ihnen in allen Belangen zur Verfügung.