Rechtsanwalt Alessandro Zanetti
Case Study


PRIVATER AUFTRAG

Unsere Kanzlei war mit dem Fall eines privaten Auftrags befasst, bei dem der Bauleiter eine falsche Abrechnung zugunsten des Auftragnehmers erstellt hatte, der dadurch mehr kassiert hatte, als ihm nach dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Arbeiten zustand.

In erster Instanz verurteilte das Gericht den Auftragnehmer zur Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Beträge an unseren Mandanten und wies die Klage gegen den Bauleiter ab. Anschließend gab das Berufungsgericht Venedig unserer Berufung statt und verurteilte den Bauleiter gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmer zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags.

Der Kassationsgerichtshof hat mit Beschluss Nr. 12639/2025, der zur Entscheidung über die Berufung des Bauleiters angerufen wurde, den Standpunkt unseres Mandanten endgültig bestätigt und bekräftigt, dass im Bereich der Haftung und des Vertragsabschlusses jede Vertragsverletzung durch mehrere Parteien, die zu einem einzigen Schadensereignis führt (auch wenn sie nicht mit Fehlern oder Mängeln des Werks zusammenhängt), eine gesamtschuldnerische Haftung nach sich zieht und dass ein Schadensereignis auch die Überzahlung des geschuldeten Betrags ist, die zur Rückerstattung der zu Unrecht geleisteten Zahlung führt.